Verbesserung der psychischen Gesundheitsversorgung

Beschluss der zweiten Tagung des XIII. Bundeskongress am 8. und 9. Mai 2021 online

Die Corona-Pandemie verschlechtert die ohnehin schon defizitäre Versorgung im psychiatrischen und psychotherapeutischen Bereich weiter. Zum einen steigt die Anzahl, an psychisch Erkrankten, exponentiell weiter an, zum anderen brechen eine Vielzahl an Hilfsangeboten weg. Laut aktuellen Studien sind 20-30% aller Jugendlichen und jungen Erwachsenen von einer psychische Erkrankung in unterschiedlicher Schwere betroffen. Da 3/4 aller Betroffenen momentan innerhalb eines Jahres keinen Therapieplatz erhalten, obwohl Suizid die häufigste Todesursache im jungen Alter ist, brauchen wir dringend Veränderung.

Abschnitt I – Kinder und junge Erwachsene
Da der Lebensmittelpunkt dieser Altersgruppe die Bildungseinrichtungen sind, benötigen diese ein verpflichtendes Konzept im Umgang mit psychischen Erkrankungen, um dadurch eine angemessene Unterstützung von Erkrankten zu gewährleisten. Im ersten Schritt soll ein interdisziplinäres Expertengremium mit Vertreter:innen aus Pädagogik, Medizin, Rechtswissenschaften und Bildungsministerium eine Leitlinie für alle Bildungseinrichtungen erstellen.
Darauf aufbauend soll je ein spezifisches Konzept erdacht werden, welches zum Beispiel die Schulen in der Bewältigung unterstützt. Dies soll unter Vermeidung von weiteren Pflichten für Lehrende durch spezifische dafür zuständige Stellen (z.B. Beauftragte) geschehen. Zur Implementierung des Konzeptes soll es eine Stelle je Bundesland geben, die dies koordiniert und bei der Umsetzung des Leitfadens in die Konzepte behilflich ist.
Desweiteren soll es einen massiven Ausbau an Schulpsycholog:innen geben, dieser soll entsprechend des Schlüssels von 1973 (1:5.000 Schüler) verpflichtend in allen Bundesländern umgesetzt sowie gesetzlich verankert werden. Dieser soll sofern er tätig wird eng mit den Lehrkräften zusammenarbeiten, aber auch mit den Schüler:innen, welche bei der Form der Betreuung durch diesen ein Mitspracherecht haben, welches in den jeweiligen Schulgesetzen verankert ist.
Dessen Tätigkeitsfeld umfasst auch den Besuch von Klassen um dort die Klassengemeinschaft zu sensibilisieren und Präventionsarbeit zu leisten. Damit soll Mobbing von Kindern mit psychischen Erkrankungen vorgegriffen werden aber auch Erste Hilfe bei psychischen Krisen gelehrt werden. Unerlässlich ist eine Zusammenarbeit zwischen Schulpsycholog:innen, Schulsozialarbeiter:innen und Eltern (die selbst betroffen sind oder deren Kinder betroffen sind) um individuelle Lösungen für das Kind zu finden.
Für Erkrankte müssen Härtefallregelungen auch bei Problemen durch psychische Erkrankungen greifen, damit die  Betroffenen nicht noch mehr unter Druck gesetzt werden und Fairness bei der Leistungsbeurteilung erreicht werden kann.
Für Lehrpersonen sollen verpflichtende Fortbildungen implementiert werden, um Überforderung ihrerseits vorzubeugen und Stigmatisierung Betroffener entgegenzuwirken, sowie ihrer Vorbildfunktion gerecht werden zu können.
Durch Familiencoachings oder Familientherapie sollen Betroffene Familien Unterstützung erfahren, welche je als Krankenkassenleistung anerkannt werden. Hierzu soll Coaching in eine standardisierte Ausbildung und geschützten Beruf umgewandelt werden, damit die Qualität sichergestellt werden kann.
Auch braucht es eine Finanzierung von konfessionsunabhängiger Kinder-/Jugendseelsorge und Beratung, um Menschen verschiedener Glaubensrichtungen bei der Verarbeitung von Trauer gerecht zu werden.
Um Kinder und Jugendliche in von häuslicher Gewalt betroffenen Familien zu schützen, braucht es einen Ausbau von Frauen- wie auch Männerschutzhäusern mit der Möglichkeit, seine Kinder mit dorthin zunehmen. Die Anzahl der Frauenhäuser soll entsprechend der Istanbul Konvention ausgebaut werden und für Männer soll im ersten Schritt je Bundesland eins errichtet werden.
In vielen Fällen ist der Umgang sowie die Arbeit der Justiz und Verwaltung nicht auf den Umgang mit von psychischen Erkrankungen betroffenen Kindern und Jugendlichen eingestellt. Deshalb braucht es hier verbesserte Rahmenbedingungen, um ihnen gerecht zu werden, aber sie auch entsprechend zu unterstützen. Damit z.B. im Strafverfahren ggf. ihre Glaubwürdigkeit entsprechend eingeschätzt werden kann und dies weder für sie als Täter:innen oder im Zeugenstand für anderweitig Beschuldigte zu Fehlurteilen führt, da das Gewicht einer Erkrankung mit ihren Auswirkungen verkannt wird.

Abschnitt II – Ambulante Therapie und stationäre Klinikaufenthalte
Das Vergütungssystem PEPP muss hin zu einem Entgeltsystem entwickelt werden, das sich am Bedarf der Patient:innen orientiert. Ein möglicher Ansatz könnte in einer Abrechnung nach erbrachten ärztlichen Leistungen für die gesamte Dauer der nach ärztlicher Einschätzung notwendigen Behandlung aussehen, alternative Konzepte sind hier auch denkbar. Deswegen fordern wir eine wissenschaftliche Studie von Ökonom:innen und Gesundheitswissenschaftler:innen, die das alte System (PEPP) evaluieren und einen Reformvorschlag zum Wohle der Patient:innen ausarbeiten.
Nach klinischen Aufenthalten kommt der Nachbetreuung ein außerordentlicher Stellenwert zu, um therapeutische Erfolge langfristig zu sichern. Deswegen fordern wir ein besseres, in sich abgestimmtes Entlassmanagement, das einen nachhaltigen Übergang von stationär zu ambulant sowie andersherum sicherstellt. Hierunter fallen beispielsweise die Suche nach einem ambulanten Psychotherapieplatz, einen Platz in Einrichtungen für betreutes Wohnen, in Tageskliniken oder Tagesstätten. Nur so kann der stationär erreichte Behandlungserfolg langfristig gesichert und in den Alltag übertragen werden. Dafür braucht es standarisierte Verfahren sowie Konzepte und Betreuungsnetze, die diese Stationen abdecken.

Abschnitt III – Versorgungssituation Stadt & Land 
Die inakzeptable Länge der aktuellen Wartezeiten muss reduziert werden. Hierfür muss entweder die Bedarfsplanung nach oben korrigiert werden, also die Anzahl der zu vergebenden Kassensitze für Psychotherapeut:innen und Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie deutlich erhöht werden. Oder diesen – analog zu Zahnärzten – Niederlassungsfreiheit und die Möglichkeit zum Abrechnen mit den gesetzlichen Krankenkassen gewährt werden. Desweiteren fordern wir einen Ausbau des SPD ggf. durch Kofinanzierung von Bundesebene.
Um den flächendeckenden Ausbau der psychischen Gesundheitsversorgung Vorschub zu leisten, muss die Psychotherapie per Videotelefonie ermöglicht werden. Damit dies erreicht werden kann muss die Begrenzung auf max. 20% der Sitzungen permanent aufgehoben werden. Datenschutz und Datensicherheit müssen hierbei entsprechend der DSGVO gegeben sein. Um den ländlichen Raum zu stärken, braucht es Förderprogramme mit Subventionen und Anreizen, damit sich in Regionen mit aktuellem Mangel die entsprechenden Fachleute niederlassen.
Die Terminservicestellen sind flächendeckend auch für die Vermittlung von Psychotherapieplätze auszubauen und für alle gängigen Kontaktwege (per E-Mail, per Telefon, per Fax, postalisch, in Gebärdensprache und als Sprechstunden) zu öffnen.
Dadurch soll die Möglichkeit gegeben sein, dass jede:r mit Interesse an einem Termin auch einen barrierefreien Weg hat, um diesen zu bekommen. Die Vielschichtigkeit an Wegen muss schon aufgrund der sehr unterschiedlichen Erkrankungen mit den damit verbunden Hemmungen der Betroffenen gewährleistet werden.

Abschnitt IV – Ausbildung von Psychotherapeut:innen
Um den steigenden Bedarf an Psychotherapeut:innen zu decken, muss die Anzahl der Studienplätze und Universitätsprofessor:innen für Psychologie und Psychotherapie erhöht werden.
Wir sehen die bisherige Reform der Therapieausbildung positiv, aber damit sie zum Erfolg führt, müssen die nun weiteren zu Tage getretenen Lücken geschlossen werde. So braucht es eine verbesserte Übergangsregelung für Absolvent:innen der bisherigen Psychologiestudiengänge. Die Möglichkeit einer Psychotherapeutenausbildung sollte für alle zum Zeitpunkt der Reform eingeschrieben Studierenden der Psychologie erhalten bleiben. Die Möglichkeit der Psychotherapeutenausbildung soll dabei nicht, wie vorgesehen bis August 2032 (Härtefall: 2035) begrenzt sein, sondern sich über einen angemessen Zeitraum erstrecken, der Familienplanung und persönliche Lebensumstände berücksichtigt. Des Weiteren soll sich die Psychotherapeutenausbildung nicht auf den dafür eingeführten, mit einem NC beschränkten Studiengang beschränken. Auch Absolventen eines Masterstudiums der Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik, Erziehungswissenschaften oder Bildungswissenschaften sollen wie bis vor der Reform ein Psychotherapeutenausbildung absolvieren können. Eine Möglichkeit hierfür wäre das Nachholen der praktischen Anteile des neuen Psychotherapiemasterstudienganges und anschließendes erhalten der Approbation. Weiterhin muss auch der neue Weg über das Studium eines polyvalenten Bachelorprogrammes und eines spezialisierten Masterprogrammes sowie die anschließende Weiterbildung grundsätzlich berufsbegleitend und in Teilzeit möglich bleiben, um den verschieden Lebenssituationen der Lernenden gerecht zu werden.
Für Mitarbeiter:innen an psychiatrisch arbeitenden Institutionen sollen rechtliche Fortbildungen zum Thema Selbstbestimmung und Teilhabe an Entscheidungen verpflichtend eingeführt werden. So sollen die Entscheidungen unabhängig vom Alter nach Möglichkeit durch die Betroffenen selbst gefällt werden.
Um die Mündigkeit von Betroffenen zu fördern und therapeutische Einrichtungen zu entlasten ist Hilfe durch Selbsthilfe ein Weg, der sich in der Vergangenheit bewährt hat. Daher ist eine finanzielle Stärkung von Selbsthilfevereinen unerlässlich, um den Gruppen die Deckung der laufenden Kosten  zu ermöglichen z.B. Räumlichkeiten anzumieten und dort Ihre Sitzungen abzuhalten, sowie fachliche Gastredner:innen zur Unterstützung einzubinden, Kosten für Onlineplattformen o.ä.

Abschnitt V – Forschung und Prävention
Wir wollen gesellschaftlichen Stigma, allgemeinen Tabus und der breiten Unkenntnis über psychische Erkrankungen etwas entgegensetzen. Daher fordern wir eine umfangreiche Kampagne durch die BZgA. Diese sollte ähnlich wie ,,Kenne dein Limit” oder ,,Deutschland sucht den Impfpass” aufgebaut sein. Ein möglicher Schwerpunkt sind Suizidalität und Selbstverletzung.
Psychopharmaka wurden vermehrt an Frauen getestet und führen bei Männern teilweise zu mehr Nebenwirkungen. Um unnötige Nebenwirkungen zu vermeiden, fordern wir zum einen Leitlinien, die bei der Dosierung das Geschlecht und weitere relevante Merkmale berücksichtigen, zum anderen bei Zulassungsstudien eine Aufschlüsselung der Nebenwirkungen nach Geschlecht.

Abschnitt VI – Rechtliches
Kassensitzinhaber, die in Rente gehen, können aktuell einen Nachfolger für ihren Kassensitz empfehlen. Hierdurch ist ein Markt entstanden, an dem bis zu 100.000 Euro pro Kassensitz gezahlt werden. Dies steht im Widerspruch zur Intention des Gesetzgebers und muss beendet werden. Verstöße müssen geahndet werden können und in der Entziehung des Kassensitzes münden.
Die Stärkung von Rechten psychisch kranker Menschen, am Arbeitsplatz, in der Schule, in der Ausbildung und an Fachhochschulen/Universitäten muss sichergestellt werden, damit es zu keiner aus einer Erkrankung resultierenden Ungleichbehandlung dieser kommt.
Im Bereich der klinisch stationären Versorgung sind unabhängige Kontrollen, die jährlich und  zwingend unangekündigt durchgeführt werden, notwendig, um Missstände festzustellen und ggf. Maßnahmen einzuleiten. Gerade zu Zeiten der Pandemie, zu der kein Publikumsverkehr welcher auch eine gewisse Kontrollfunktion besitzt, sind diese Stellen umso wichtiger. Die Kontrollen müssen standardisiert stattfinden, protokolliert werden, sowie in enger Abstimmung mit den Amtsanwaltschaften passieren, um im Zweifel für eine schnelle Aufklärung von Verdachtsmomenten zu sorgen.
Angesiedelt werden soll die kontrollierende Instanz bei einem staatlichen Beauftragen, der auch die Beschwerdestelle für eingehende Berichte darstellt. Diesem obliegt die Durchführung und Überprüfung gemäß den Vorgaben, des Gesetzgebers.
Zweimal im Jahr sollen die 16 Beschwerdestellen zusammenkommen, um sich auszutauschen und über die Missstände, sowie dagegen unternommenen Maßnahmen auszutauschen, unter Leitung des zuständigen Bundesministeriums. In der Verantwortung des Bundesministeriums liegt es auch einen jährlichen Bericht zu erarbeiten der den Versorgungsstand, Herausforderungen, Missstände und zukünftige Maßnahmen umfasst, herauszugeben und der Öffentlichkeit in Gänze zugänglich zu machen.

Defensive Architektur

Beschluss der zweiten Tagung des XIII. Bundeskongress am 8. und 9. Mai 2021 online

Wir stellen uns Projekten der „defensiven Architektur“ entschieden entgegen.
Dazu zählen auch und gerade Haltestellen im öffentlichen Personennahverkehr, Bänke im städtischen Raum und Bodenflächen unter Brücken. Wir fordern Partei und Entscheidungsträger:innen auf, legislative Maßnahmen zur Eindämmung und Eliminierung solcher Bauprojekte auf den Weg zu bringen. Bei Ausschreibungen von Bauprojekten im öffentlichen Raum sind in einem ersten Schritt Bauvorhaben, die die Vertreibung von Wohnungslosen aus dem Stadtbild zum Ziel haben, abzulehnen. Hierfür fordern wir Entscheidungsträger:innen dazu auf, entsprechende Ausführungsbestimmungen für die städtischen/kommunalen Gesellschaften zu definieren.

Einen zweiten Iran kann niemand wollen – Solidarität mit den Demokraten in Afghanistan

Beschluss der zweiten Tagung des XIII. Bundeskongress am 8. und 9. Mai 2021 online

Die Linksjugend [’solid] befürwortet den Truppenabzug aus Afghanistan. Zeitgleich wird gefordert, dass alle NATO-Staaten mehr Entwicklungsarbeit leisten, damit die Bevölkerung des afghanischen Staates wieder ein wahres Sicherheitsgefühl nach Jahrzehnten empfinden kann.

Gegen reduktiven und antisemitischen Antikapitalismus, für eine emanzipatorische und radikale Systemkritik! 

Beschluss der zweiten Tagung des XIII. Bundeskongress am 8. und 9. Mai 2021 online

Als Linksjugend [’solid] erkennen wir an, dass es vermeintliche Kritik am Kapitalismus gibt, dessen Spielarten anschlussfähig für Antisemitismus sind. Stattdessen stehen wir für eine Kritik am Kapitalismus, die nicht lediglich über die bürgerliche Gesellschaft hinausgeht, sondern die es erstrebt, der Arbeiter:innenklasse die Kontrolle über die gesellschaftlichen Produktionsmittel zu verschaffen. 

Folgende Positionen verurteilt die Linksjugend [’solid] als reduktive, verkürzte und antisemitische Formen der Kapitalismuskritik:

  • Reduzierung von gesellschaftlichen Problemen, die durch den Kapitalismus verursacht wurden auf Einzelpersonen oder menschliche Eigenschaften wie Gier. Dies heißt keineswegs, dass die Handlungsmacht vor allem mächtiger Akteur:innen im Kapitalismus geleugnet oder unterschätzt werden soll. (E.g.: Gäbe es irgendwann nicht mehr einen gewissen Kapitalismus, der sich aktuell prominent der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter:innen in seinem Betrieb widersetzt, würde sich der Kapitalismus zwar nicht ohne weiteres auflösen, dennoch ist dieser Kapitalist für sein Handeln verantwortlich.)
  • Die Unterstellung der kapitalistischen Warenproduktion ist eine gute, schaffende Produktionssphäre und eine schlechte, raffende Zirkulationssphäre
  • Die Darstellung des Zins als zentrales Problem des Kapitalismus
  • Jegliche Ineinssetzung von Jüd:innentum und Bourgeoisie

Forderungen dieser Art sind typisch für den kleinbürgerlichen Sozialismus wie ihn Marx und Engels im Manifest der kommunistischen Partei beschreiben (MEW 4, S.484f.). Für Kleinbürger und Kleinbauern, die in konstanter Bedrohung durch die Monopolisierungstendenz des Kapitals leben, gleichzeitig aber selber Produktionsmittel besitzen, besteht die Tendenz, ihr eigenes Kleinkapital als „schaffend“ zu idealisieren, das Monopolkapital, das droht ihr eigenes aufzusaugen, als „raffend“ abzuwerten. Ihr Interesse ist es laut Marx und Engels „entweder die alten Produktions- und Verkehrsmittel wiederherstellen und mit ihnen die alten Eigentumsverhältnisse und die alte Gesellschaft, oder […] die modernen Produktions- und Verkehrsmittel in den Rahmen der alten Eigentumsverhältnisse, die von ihnen gesprengt wurden [..] gewaltsam wieder ein[zu]sperren“. Die beste Immunisierung gegen derart reaktionär-utopische Tendenzen ist eine geschulte und entschlossene Arbeiter:innenbewegung, mit der Klarheit, dass nicht nur eine Enteignung „der Mächtigsten“, oder einer Entledigung der bürokratischen Hürden der Zirkulationssphäre, sondern ausschließlich eine vollständig unter demokratischer Arbeiter:innenkontrolle stehende Produktion wirkliche Emanzipation bedeutet.

Wider der Gesinnungsjustiz – Für eine kritische Aufarbeitung des Rondenberg-Prozesses

Beschluss der zweiten Tagung des XIII. Bundeskongress am 8. und 9. Mai 2021 online

Es ist der 7. Juli 2017, der Freitag des G20-Gipfels. Früh morgens zieht eine Demonstration mit etwa 200 Teilnehmer:innen von einem Camp im Altonaer Volkspark los. Gegen 6:30 Uhr trifft sie im Rondenbarg, einer Straße in einem Industriegebiet, plötzlich auf die von fünf Wasserwerfern begleitete Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) Blumberg. Ohne Vorwarnung stürmt diese auf die Versammlungsteilnehmer:innen los, um auf sie einzuprügeln. Aus der Demonstration werden – nach Beginn des Angriffs durch die Polizei – vereinzelt Flaschen auf die Polizei geworfen, verletzt wird dabei niemand.

Ein paar Versammlungsteilnehmer:innen bleiben stehen, viele versuchen zu fliehen. Links von der Straße ist eine hohe Böschung, von hinten stürmt weitere Polizei an. Viele versuchen, nach rechts eine von einem Geländer geschützte, mehrere Meter hohe Mauer herunterzuspringen, um über den dort gelegenen Parkplatz zu fliehen. Polizist:innen drücken dann Versammlungsteilnehmer:innen gegen das Geländer, das unter deren Last nachgibt. Die gegen das Geländer gedrückten Versammlungsteilnehmer:innen stürzen herab und ziehen sich teils schwere Verletzungen zu. Nach Festnahmen durch die Polizei folgen Ermittlungsverfahren und später Anklagen. Insgesamt werden 85 Versammlungsteilnehmer:innen angeklagt. Ihnen werden gemeinschaftlicher schwerer Landfriedensbruch sowie weitere Delikte – gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamt:innen, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt:innen, Sachbeschädigung, Bildung bewaffneter Gruppen – vorgeworfen. Niemandem kann jedoch ein konkretes Delikt nachgewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft lässt sich davon jedoch nicht beirren und beantragt erfolgreich Haftbefehle gegen Beschuldigte – weiterhin entgegen § 114 StPO ohne Vorliegen eines Verdachtes für eine konkrete strafrechtlich sanktionierte Handlung.

Ende 2020 beginnen die ersten mündlichen Verhandlungen gegen fünf der 85 Angeklagten. Zur Anwendung des Landfriedensbruchparagraphen, § 125 StGB Wesentlicher juristischer Hintergrund ist die Anwendung des Landfriedensbruchparagraphen § 125 StGB. Die derzeitige Fassung, nach der für die Erfüllung des Tatbestands erforderlich ist, sich an entsprechenden Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen beteiligt zu haben, die dann aus der Menschenmenge heraus begangen werden, oder auf eine Menschenmenge entsprechend eingewirkt werden muss, also nicht ausreicht, lediglich an einer Versammlung teilzunehmen, aus der heraus Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen begangen werden, hat der Paragraph seit der Strafrechtsreform 1969. Bis dahin reichte aus, Versammlungsteilnehmer:in zu sein, um den Straftatbestand zu erfüllen. Bei der Gesetzesänderung 1969, die, was den Tatbestand betrifft, im Wesentlichen bis heute besteht, hatte der Gesetzgeber vor dem Hintergrund allgemeiner Liberalisierungstendenzen im Strafrecht auch genau das zum Ziel, die bloße Versammlungsteilnehmer:innenschaft zu entkriminalisieren. Vor diesem Hintergrund zeichnen die Rondenbarg-Verfahren ein Tendenz ab, den § 125 StGB über den Wortlaut hinaus auszudehnen. Den Angeklagten wird lediglich zur Last geworfen, Teilnehmer:in der Versammlung zu sein, aus der heraus Gewalttätigkeiten gegenüber der Polizei begangen sein sollen. Die Staatsanwaltschaft spricht der Versammlung dabei auch ab, eine politische Demonstration zu sein, um so den Sachverhalt aus dem Schutzbereich des Demonstrationsgrundrechtes herauszuhalten – obwohl die Versammlung sämtliche im Verwaltungsrecht gängigen Merkmale für eine politische Demonstration erfüllt (so gingen die Versammlungsteilnehmer:innen bspw. in geschlossener Formation, trugen Transparente und riefen Parolen). Diese Tendenz ist als krasser Angriff auf das Versammlungsgrundrecht zu qualifizieren und richtet sich darüber hinaus gegen den verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz „keine Strafe ohne vorherige gesetzliche Bestimmtheit“. Die Staatsanwaltschaft will eine Verurteilung auch ohne ausreichende Rechtsgrundlage erwirken, um so ein politisches Signal gegen Linksradikale zu setzen. Das ist Gesinnungsjustiz.

Gefährliche Tendenzen in der Strafrechtspolitik
Während passiert, was rechtlich gar nicht sein dürfte (nämlich, dass ohne den Vorwurf einer konkreten strafrechtlich sanktionierten Handlung Personen nach dem § 125 StGB angeklagt werden), fordern einige bereits die Anpassung des Rechts an die tatsächlichen Begebenheiten. So forderte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul die Ausweitung des Tatbestandes in § 125 StGB auf alle Versammlungsteilnehmer:innen, um so besser gegen die verschwörungsideologische „Querdenken“-Bewegung sowie gegen Klimaaktivist:innen vorgehen zu können. Reul fordert insoweit die Zurückänderung des § 125 StGB auf den Stand von 1872. Auch in der Schweiz hat sich die Tendenz zu einer Ausweitung des Tatbestandes auf alle Versammlungsteilnehmer:innen abgezeichnet. Zwar bezieht sich der Wortlaut des Art. 260 StGB (Schweiz) auf alle Versammlungsteilnehmer:innen. Allerdings hatte das schweizerische Bundesgericht bislang die Anwendung des Art. 260 im Wege der grundrechtskonformen Auslegung auf solche Fälle begrenzt, in denen Beschuldigte die Gewalttätigkeiten zumindest gebilligt hatten. Dies hat sich mit den Prozessen im Zusammenhang mit der „Basel nazifrei“-Demonstration 2018 geändert, bei der gegen Teilnehmer:innen einer genehmigten antifaschistischen Gegenkundgebung Strafverfahren durchgeführt wurden, ohne diesen konkrete strafrechtlich sanktionierte Handlungen vorwerfen zu können, und diese nach dem Art. 260 StGB (Schweiz) auch zu Haftstrafen verurteilt wurden.

Unsere Forderungen
Für uns ist klar: Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit darf nicht noch weiter eingeschränkt werden! Eine Versammlung steht auch dann unter dem Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheiten, wenn aus ihr heraus Gewalttaten begangen werden. Versammlungsteilnehmer:innen, denen keine Gewalttätigkeiten nachgewiesen werden können, dürfen daher auch nicht bestraft werden.

Wir fordern daher:
Weiterhin die ersatzlose Streichung der §§ 129, 129a, 129b StGB. Die Einstellung sämtlicher Verfahren im Rondenbarg-Komplex. In Bezug auf die noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren fordern wir die Hamburger Justizsenatorin auf, durch Weisung die Verfahren einstellen zu lassen. Keine Verschärfung des § 125 StGB hinzunehmen. Stattdessen ist er ersatzlos abzuschaffen. Ebenfalls muss die Verschärfung der §§ 113 ff. und 125 StGB (Widerstand gegen bzw. tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt:innen) durch das 52. Strafrechtsänderungsgesetz 2017, die auf eine Forderung der rechten Berufsvereinigung GdP zurückgeht, zurückgenommen werden.

Extinction Rebellion – Nicht die Helden, die wir verdient haben und ganz sicher nicht die, die wir gerade brauchen

Beschluss der zweiten Tagung des XIII. Bundeskongress am 8. und 9. Mai 2021 online

Die Aktions- und Organisationsformen von XR sind brandgefährlich für (junge) Aktivist*innen. Sie tragen eher dazu bei, das personelle Potential der Klimabewegung zu vermindern, als es zu vergrößern. Von den undurchsichtigen, wenig demokratischen Organisationsstrukturen, einmal ganz abgesehen: Wenn XR online sensible Daten über die eigenen Leute zusammenträgt, ihr Aktionspotential abfragt, damit es die Geheimdienste nicht mehr selbst machen müssen, ist das in Zeiten, in denen in manchem Bundesland bereits Gefährder in Unendlichkeitshaft genommen werden können, geradezu eine Zuarbeit zur Repressionsmaschinerie. Noch drastischer wird das nur in der „red handed“-Aktion, bei der direkt dazu aufgefordert wurde, sich den Sicherheitsbehörden auszuliefern – einfach nur, weil es einem dummen Wortspiel entspricht. Aber auch die Solidarisierungen mit der Polizei, während gleichzeitig Aktivist*innen die Solidarität entzogen wurde, weil sie sich im Angesicht von Repressionsmaßnahmen unhöflich geäußert haben, deutet in diese Richtung. Daraus spricht aber mehr als eine übertriebene Hingabe zu Symbolen und Metaphern, nämlich eine Ideologie der Aufopferung. Der Aufruf zum „Klimahungerstreik“, bei dem sich junge Aktivist*innen körperlich selbst schaden und noch Gesundheitsschäden in Kauf nehmen sollen, dürfte das deutlichste Beispiel dafür sein. Es ist ebenso erschreckend wie konsequent, dass Teile von XR, die sich einem totalitären Zweck -nicht weniger als das eigene Aussterben zu verhindern – vollständig unterwerfen, dafür auch bereit sind, junge, engagierte Menschen zu verheizen.

Aber schon ihre Sprache zeigt, dass XR das Bedürfnis nach Selbstaufopferung ansprechen will. Danach, im Angesicht viel zu großer, gesellschaftlicher Probleme, die kein Einzelner lösen kann, sich durch Selbstaufopferung dennoch als Held fühlen zu können. Das Märtyrertum von XR ist letztlich nicht weniger eitel als die Idee, das Klima an der Supermarktkasse retten zu können – aber vor Allem genauso nutzlos. Dabei besteht die fast unlösbare Aufgabe „darin, weder von der Macht der anderen, noch von der eigenen Ohnmacht sich dumm machen zu lassen.“

Wir brauchen keine Helden: Wir brauchen einen Systemwechsel und vor Allem brauchen wir nicht nur einen Plan, wie klimaneutrales Wirtschaften möglich werden kann, dieser muss auch umgesetzt werden. Dafür braucht es nicht nur handlungsfähige Aktivist*innen – also außerhalb von Gewahrsamszellen und Intensivstationen – sondern Unterstützung aus breiten Teilen der Bevölkerung. Statt bedeutungslosen Symbolen, braucht es Aktionen, die bereits auf das hindeuten, was man bewirken will. Wenig hilfreich waren dabei die Bilder aus Großbritannien, bei denen XR-Aktivisten in Hemd und Sakko Pendlerzüge in einem Arbeiterviertel blockierten: Dass diese Leute schon das klimaverträglichste verfügbare Transportmittel nutzten, aber vor Allem auch von ihrer Arbeit abhängig sind, ihr Überleben tatsächlich davon abhängt, schien den Rebellen gegen das Aussterben an dieser Stelle ebenso egal, wie die unglückliche, aber bezeichnende Symbolik ihrer Aktion. Für diejenigen, die haben, ist Verzicht kein Problem. Für diejenigen, die bereits jetzt nichts bis wenig haben, ist es Verzicht dagegen keine Option, um das Klima zu retten. Dabei sind sie es auch, die als erste und am schärfsten unter den Folgen des Klimawandels zu leiden haben werden. Es ist gleichzeitig wenig verwunderlich, dass sie wenig Verständnis dafür haben, ihr wirtschaftliches Überleben heute zu opfern, damit Wohlhabendere morgen noch einen Planeten haben. Dass die Aktionen von XR nirgendwohin zu führen scheinen, hat aber auch einen einfachen Grund: Inhalte sucht man vergebens. Protest wird zum Selbstzweck, der irgendwie darauf gerichtet sein soll, das Klima zu retten. Die inhaltliche Beliebigkeit offenbart, dass Extinction Rebellion auch offen für Menschenfeinde sein möchte, da jede*r mitmachen kann, auch wenn er oder sie „ein bisschen sexistisch oder rassistisch“ ist. Noch dazu kommen die Holocaustrelativierenden Aussagen des Mitbegründers Roger Hallams. Zwar distanziert sich der deutsche Ableger von diesen Aussagen, aber das ist ein weiterer Hinweis, dass Extinction Rebellion ganz offensichtlich schon im Ursprung ein Problem hat. Im besten Fall bleibt XR politisch-inhaltlich beliebig und so heißt es auf der deutschen Webseite der Bewegung, die Lösungen gebe es ja schon längst, die Regierungen müssten sie nur umsetzen. Im schlimmsten Fall verbirgt sich dahinter eine Vorstellung von esoterischer Tiefenökologie, die den Klimaschutz als „spirituelle“ Frage verhandelt und daher auch nicht auf reale Veränderung angewiesen wäre. Am Ende bleibt eine politische Selbstentmündigung, die nicht für konkrete Ziele und Inhalte streitet, daher auch nicht auf die Diskussion angewiesen ist, wie das Klima zu retten sein könnte, sich also auch der sozialen Frage nicht stellen muss, sondern auf die Errettung durch eine Autorität hofft und dieser die Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse überlässt. Dabei „rettet uns kein höh’res Wesen, kein Gott, kein Kaiser noch Tribun. Uns aus dem Elend zu erlösen können wir nur selber tun!“

Wohnraum denen, die drin wohnen!

Beschluss der zweiten Tagung des XIII. Bundeskongress am 8. und 9. Mai 2021 online

Wohnen ist ein Menschenrecht und keine Ware! Gerade Auszubildende, Studierende, junge Familien und Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen werden immer weiter aus den Städten verdrängt, weil sie sich kaum mehr (angemessenen) Wohnraum leisten können.
Der Zugang zu günstigem, gesunden und nachhaltigem Wohnraum sollte an den Bedürfnissen der Menschen orientiert und nicht von Spekulant:innen und Immobilienkonzernen abhängig sein.
Gerade jetzt, wo der Berliner Mietendeckel gekippt wurde, braucht es eine Lösung auf Bundesebene, um Mieter:innen wirksam zu schützen. Die Mietpreisbremse auf Bundesebene ist nicht einmal ihren Namen wert.
Ergänzend zur aktuellen Beschlusslage (Antrag: „Wohnen darf kein Luxus sein!“, beschlossen auf der zweiten Tagung des XII. Bundeskongresses 2019) fordert die linksjugend [’solid]:

  • die Einführung eines Bodenpreisdeckels
  • die Besteuerung von Spekulation mit Wohnraum
  • die Förderung von alternativen Wohnkonzepten bzw. den Erhalt selbstverwalteter Wohnprojekte, dazu gehören bspw. Genossenschaften oder Syndikate.
  • den Stopp von Zwangsräumungen zugunsten profitorientierter Immobilienunternehmen
  • dass Gebäude saniert werden müssen, um ressourcenschonender zu heizen. Die Kosten dafür dürfen nicht auf die Mieter:innen umgewälzt werden.
  • Beschlagnahmung leerstehenden Wohnraums
  • Für ein Sofortprogramm für den Bau von 250.000 kommunalen Wohnungen mit maximal fünf Euro Kaltmiete pro Quadratmeter

und solidarisiert sich mit Deutsche Wohnen & Co Enteignen, 6 Jahre Mietenstopp und weiteren Mieter:inneninitiativen.

Proteste gegen die Corona-Politik der Herrschenden

Beschluss der zweiten Tagung des XIII. Bundeskongress am 8. und 9. Mai 2021 online

Die Corona-Pandemie ist außer Kontrolle geraten. Verantwortlich dafür ist vor allem die Politik der Regierenden, die Profitinteressen über Gesundheitsschutz stellt und nicht genug Geld für die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus ausgeben will. Gesundheitsämter und Krankenhäuser sind nicht ausreichend ausgestattet. Die Impfkampagne ist ein Desaster, weil die Produktion in den Händen privater Konzerne gelassen wird. Millionen Beschäftigte müssen sich in den Betrieben und im öffentlichen Nahverkehr einem hohen Infektionsrisiko aussetzen, Schulen und Pflegeheime werden nicht ausreichend geschützt. Seit Beginn der Pandemie werden stattdessen vor allem Einschränkungen im privaten Bereich eingeführt, während die Wirtschaft nicht angetastet wird.

Wir sind der Meinung: Es muss jetzt Protest für eine andere Corona-Politik auf die Straße getragen werden – im Interesse der Lohnabhängigen, kleinen Selbstständigen und sozial Benachteiligten. Wir erinnern DIE LINKE an ihren Parteitagsbeschluss und rufen die Partei auf, ihn mit uns in die Praxis umzusetzen: „Ein Kurswechsel in der Corona-Politik ist dringend nötig. DIE LINKE lädt deshalb Gewerkschaften, Sozialverbände, linke Organisationen und soziale Bewegungen ein, zu gemeinsamen Protesten (natürlich unter Einhaltung der Hygienebedingungen) lokal, regional und bundesweit aufzurufen.“ Wir rufen alle Basisgruppen und Landesverbände auf, vor Ort die Initiative zu solchen gemeinsamen Protesten zu ergreifen. Der Bundesverband lädt zudem Gewerkschaftsjugenden und andere linke Jugendorganisationen/-bewegungen zur Organisierung gemeinsamer bundesweiter Jugendproteste ein.

Gemeinsame Forderungen könnten unter anderem beinhalten:

  • Patente der Impfstoffe freigeben und Produktion unter staatliche Kontrolle beschleunigen. Überführung der Pharmakonzerne in öffentliches Eigentum unter demokratischer Kontrolle und Verwaltung!
  • Kostenlose FFP2 Masken für alle. Massive Ausweitung der Corona-Tests!
  • Statt gesundheitsgefährdender Schulöffnungen: Voraussetzungen für sicheres und stressfreies Lernen! Mindestens zwei Schnelltests pro Woche für Alle sicherstellen. Luftfilter und Trennwände für alle Schulklassen. Einstellung von pädagogischem und psychologischen Personal, um Schüler:innen ausreichen zu betreuen – auch wenn Schulen geschlossen sind. Internetzugang und Laptops für alle Schüller:innen. Entscheidung von demokratisch gewählten Vertreter:innen von Lehrer:innen, Eltern und Schüler:innen über Schulschließungen bzw. – öfffnungen.
  • Kein Sitzenbleiben! Aussetzung von Notenvergabe und Abschlussprüfungen! Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen an Hochschulen! Für ein staatliches Investitionsprogramm zur Schaffung von entsprechenden Studienplätzen und -kapazitäten, von massenhaft Ausbildungs- und Arbeitsplätzen im öffentlichem Dienst, damit alle eine Zukunftsperspektive haben!
  • Nicht-essenzielle Wirtschaftsbereiche herunterfahren – Arbeitsplätze und 100-prozentige Lohnfortzahlung garantieren
  • Lohnerhöhung von 500 Euro für alle Beschäftigen der Pflege, sowie einen Pandemiezuschlag von 500 Euro für die gesamte Dauer der Pandemie
  • Für ein öffentliches, demokratisch kontrolliertes und verwaltetes Gesundheitswesen nach Bedarf – Fallpauschalen abschaffen – Übernahme aller Kosten
  • Finanzierung der Maßnahmen durch eine einmalige Corona-Abgabe von dreißig Prozent auf Vermögen ab einer Million Euro, sowie drastisch höhere Besteuerung von Unternehmen und Super-Reichen
  • Mit Zero Covid aus der Pandemie. Um die Infektionszahlen massiv zu senken braucht es einen konsequenten, solidarischen und harten Shutdown von wenigen Wochen, der sämtliche Bereiche der nicht-systemrelevanten Wirtschaft einschließt. So lange Beschäftigte weiterhin bei der Lohnarbeit ihre Gesundheit auf`s Spiel setzen müssen, lehnen wir weitere Grundrechtseingriffe in das Privatleben der Menschen, wie bspw. nächtliche Ausgangssperren, ab.


    Die Abschaffung des Kapitalismus und seine Ersetzung durch eine sozialistische Demokratie ist nötig, wenn wir solche Krisen effektiv bekämpfen und zukünftig verhindern wollen. Nur eine demokratisch geplante Wirtschaft – basierend auf Gemeineigentum an den großen Banken und Konzernen und demokratischer Kontrolle und Verwaltung durch die arbeitende Bevölkerung – kann unserer und kommenden Generationen ein gutes und sicheres Leben garantieren. Deshalb vertreten wir in diesen Protestens ein sozialistisches Programm und laden alle ein, mit uns dafür zu kämpfen.

Unsere Haltung zu einer linken Regierungsbeteiligung im Bund

Beschluss der zweiten Tagung des XIII. Bundeskongress am 8. und 9. Mai 2021 online

Als Linksjugend [’solid] sind wir der Überzeugung, dass wir aus den Krisen unserer Zeit nur mit einem Systemwechsel herauskommen. Wir müssen den zerstörerischen Kapitalismus überwinden und mit ihm eine Politik, die sich dieser Ordnung unterwirft, beenden. Als Sozialist:innen sind wir davon überzeugt, dass es stattdessen eine solidarische Gesellschaft braucht, die niemanden zurücklässt und seine ökologischen Grundlagen nicht länger zerstört.
Eine solche Gesellschaft wollen wir mit einem sozial-ökologischen Transformationsprozess erreichen. Dafür ist es notwendig, dass sich viele verschiedene Gruppen und Akteure, die dieses Ziel teilen, organisieren und nachhaltige soziale Bewegungen aufbauen, welche gemeinsam eine linke Gegenmacht bilden.
In unserem Jugendverband engagieren sich Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen und strategischen Überzeugungen. Wir sind zum einen ein Bestandteil von Protestbewegungen auf der Straße oder in Blockaden und zum anderen der die Jugendorganisation der Partei DIE LINKE, welche in Parlamenten vertreten ist. Für uns besteht darin kein Widerspruch, sondern eine Praxis, die Bewegung und Parteienpolitik zusammendenkt und entsprechende Brücken bauen kann.
Wir stehen kritisch-solidarisch an der Seite der Partei DIE LINKE und unterstützen ihre Politik. Gleichzeitig sind wir kritisch und mischen uns auf den verschiedenen Ebenen ein oder widersprechen diversen Mandatsträger:innen, wenn wir das als notwendig erachten.
Da DIE LINKE zu Wahlen antritt und sich als fester Bestandteil der Parteienlandschaft etabliert hat, ist es nicht abwegig, dass die Beteiligung an einer zukünftigen Bundesregierung (gemeinsam mit Grünen und SPD) in der Partei diskutiert wird.
Sollte nach der Bundestagswahl eine rot-rot-grüne Koalition rechnerisch möglich sein, werden wir uns als linksjugend [’solid] kritisch in die Debatte zu den Ergebnissen von potentiellen Sondierungsgesprächen kritisch einbringen. Wir lehnen Verhandlungen zu einer gemeinsamen Koalition mit Grünen und SPD nicht kategorisch von vornherein ab. Genauso wenig verstehen wir den Weg in die Regierung als Automatismus. Eine LINKE Regierungsbeteiligung darf kein Selbstzweck sein oder nur minimale kosmetische Veränderungen herbeiführen. Wir erwarten und verlangen, dass eine klarer Transformationsprozess erkennbar sein muss. Unsere roten Haltelinien dürfen auch bei einer etwaigen Regierungskoalition nicht aufgeweicht werden.
Für uns ergeben sich daraus folgende Anforderungen an eine LINKE Regierungsbeteiligung:

  • eine Beendigung der Abschottungspolitik gegenüber Geflüchteten
  • eine konsequente Klimaschutzpolitik zur Einhaltung des 1,5 Grad-Zieles mit Kohleausstieg bis 2030 und einer sozial-ökologischen Verkehrswende
  • Einführung eines bundesweiten Mietendeckels und Angehen der Eigentumsfrage zur Sicherstellung des Grundrechts auf Wohnen
  • eine grundlegende Steuerreform zur konsequenten und progressiven Besteuerung von Digitalkonzernen, Finanztransaktionen, Erbschaften und Vermögen
  • die Einführung einer solidarischen und sanktionsfreien Grundsicherung
  • die Erhöhung des Mindestlohns auf ein vor Altersarmut schützendes Niveau
  • der Stopp der Aufrüstung der Bundeswehr
  • eine innenpolitische Kehrtwende weg von Verschärfungen von Polizeigesetzen und Militarisierung, hin zu mehr Freiheitsrechten

Egal, ob DIE LINKE in der Regierung oder in der Opposition sitzt, ihre Aufgabe ist es die Interessen der sozialen Bewegungen zu vertreten und sich für die ökonomisch benachteiligten Menschen in dieser Klassengesellschaft stark zu machen. Außerdem steht sie solidarisch an der Seite marginalisierter Gruppen und unterstützt sie bei ihren Kämpfen gegen alle Diskriminierungsformen. Auf keinen Fall darf es dazu kommen, dass DIE LINKE Politik gegen ihre eigenen Verbündenden betreibt, um scheinbare staatspolitische Verantwortung zu zeigen. Wenn eine potentielle Koalition deswegen scheitern würde, dann passiert das aus gutem Grund.
Der BSpR wird dazu verpflichtet, im Falle der Durchführung von Sondierungsgesprächen schnellstmöglich einen innerverbandliche Debatte zu Sondierungsgesprächen und möglichen Koalitionsvorhandlungen zu organisieren und diese zur Grundlage seiner Positionierungen hinsichtlich einer LINKEN Regierungsbeteiligung zu machen, bis ein Bundeskongress sich detaillierter positioniert.
Egal, ob DIE LINKE in der Regierung oder in der Opposition sitzt, ihre Aufgabe in Parlamenten ist es Anliegen sozialer Bewegungen einzubringen und aus dem Parlament heraus für die Interessen der Arbeiter:innenklasse zu kämpfen, also einen Beitrag zur Selbstbefreiung der Arbeiter:innenklasse zu leisten. Außerdem steht sie solidarisch an der Seite marginalisierter Gruppen und unterstützt sie bei ihren Kämpfen gegen alle Diskriminierungsformen. Auf keinen Fall darf es dazu kommen, dass DIE LINKE Politik gegen ihre eigenen Verbündenden betreibt, um scheinbare staatspolitische Verantwortung zu zeigen. Wenn eine potentielle Koalition deswegen scheitern würde, dann passiert das aus gutem Grund.
Klar muss sein: Auch, wenn DIE LINKE an der Regierung beteiligt ist, stehen wir als sozialistischer Jugendverband in Opposition zum System, in dem wir leben. Der Staat ist kein neutraler Raum – in ihm verdichten sich die Kräfteverhältnisse zwischen verschiedenen Klassen und Fraktionen innerhalb dieser Klassen. Sozialistische Strategie darf sich also nie auf Staat, Regierung und Parlamente beschränken, sondern muss die Veränderung dieser Kräfteverhältnisse durch Organisierung und Selbstermächtigung des Proletariats in Angriff nehmen.

Mit Links in die mediale Mitte!

Beschluss der zweiten Tagung des XIII. Bundeskongress am 8. und 9. Mai 2021 online

Der Bundessprecher:innenrat der Linksjugend [’solid] fordert auch weiterhin, dass die Partei die Linke die Gelder für eine Pressestelle der linksjugend [‘solid] bereitstellt. Die Pressestelle soll in der Bundesgeschäftsstelle der linksjugend [‘solid] angesiedelt sein. Der oder die Beschäftigte wird Pressebeauftragte:r genannt und soll dem Bundessprecher:innenrat den organisatorischen Teil der Öffentlichkeitsarbeit abnehmen und ihm beratend zur Seite stehen. Er oder sie soll die Social-Media-Kanäle des Bundesverbands betreuen sowie Kontakte zur Presse aufbauen und pflegen. Der oder die Pressebeauftragte soll angemessen entlohnt werden.

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