Beschluss des XV. Bundeskongresses am 04.-06. November 2022 in Magdeburg
Mit Beginn der nächsten Amtszeit ist die Bundesschiedskommission dazu verpflichtet, auf Anfrage eines oder aller Verfahrensbeteiligten den Schiedsspruch in einer leichter verständlicheren Sprache zu formulieren und den Verfahrensbeteiligten zur Verfügung zu stellen.
Wenn jemand nicht am Verfahren beteiligtes von seinem:ihren Recht gebrauch macht, den anonymisierten Schiedsspruch anzufordern, hat er:sie in der Zukunft das Recht, zusätzlich eine leichter verständliche kurze Zusammenfassung des Urteils und der Begründung anzufordern.
Diese leichter formulierten Fassungen haben keinerlei rechtlich bindende Wirkung. Aus ihnen erwachsen keine rechtlichen Ansprüche.