Beschluss des IV. Bundeskongresses am 13.-15. Mai 2011 in Hannover
Der Bundessprecher_innenrat verfasst eine vorläufige Datenschutzverordnung, die bis zum 5. Bundeskongress gültig ist. Auf diesem wird abschließend eine Datenschutzverordnung vorgeschlagen, diskutiert und beschlossen.