Beschluss des XVI. Bundeskongresses II. Tagung vom 23.-24. Februar 2024
Vor dem nächsten Bundeskongress wird die Antragsberatungskommission an einem neuen
Ansatz für die Priorisierung von Anträgen arbeiten. Dieser Ansatz kombiniert die
Priorisierung durch die Kommission selbst mit direkten Abstimmungen unter den
Delegierten des Bundeskongresses.
Die Kommission wird weiterhin Anträge nach ihrem Inhalt gruppieren und solche
priorisieren, die beispielsweise aufgrund ihrer Dringlichkeit, ihrer allgemeinen
politischen Bedeutung, ihres starken Rückhalts im Verband oder ihrer unmittelbaren
Auswirkungen auf die Verbandsarbeit in naher Zukunft besonders wichtig sind. Dadurch
soll vermieden werden, dass nur besonders umstrittene Anträge behandelt werden,
während wichtige, aber weniger emotionale Anträge vernachlässigt werden und die
Handlungsfähigkeit des Verbands gefährdet wird.
Zu inhaltlichen Anträgen oder Themenfeldern, die sich nicht durch genannte Faktoren
hervorheben, soll eine direktdemokratische Priorisierung stattfinden. Konkret heißt
das, dass die Antragsberatungskommission eine Abstimmung zu Beginn des
Bundeskongresses vorbereitet, bei der der Bundeskongress direktdemokratisch
entscheiden kann, welche Anträge oder Themenfelder in welcher Reihenfolge behandelt
werden.