Beschluss des XI. Bundeskongresses am 13.-15. April 2018 in Erfurt
Trans* bezeichnet den Widerspruch zwischen dem selbst erlebten Geschlecht und der bei Geburt zugeschriebenen Geschlechtszugehörigkeit. Die Bestimmung der Geschlechtszugehörigkeit kann nur über die Selbstbeschreibung erfolgen. Diese ist möglich, sobald Kinder sich ihrer Identität bewusst werden und entsprechende Ausdrucksmöglichkeiten haben.
Die gegenwärtige wissenschaftliche und gesellschaftliche Debatte über Geschlechtszugehörigkeit ist von Widersprüchen, Unwissenheit und Spekulationen geprägt. Aus dieser Situation heraus erfahren viele trans* Kinder (und auch die Familien) eine Pathologisierung, wenn sie versuchen, Anerkennung für ihre Geschlechtszugehörigkeit zu erlangen.
Zur gesellschaftlichen Anerkennung der Geschlechtsidentität ist ein Gutachten notwendig. In diesen wird nach unklaren Kriterien die Geschlechtsidentität „geprüft“ und „bestätigt“. Ganz unabhängig von der Tatsache, dass es sich bei der Geschlechtsidentität um etwas handelt, dass von außerhalb nicht geprüft und bestätigt werden kann.
Leider besteht ohne positive „Begutachtung“ kein Anspruch auf die Verwendung der richtigen Geschlechtsbenennung und des meist neu gewählten Vornamens. So sind die Kinder im Umgang mit Institutionen (KiTas, Schulen etc.) auf den „guten Willen“ der Leitung angewiesen, dass diese die Geschlechtsidentität der Kinder akzeptieren.
Diese Situation stellt die Kindern und Familien vor vielerlei Hürden: ärztliche und psychotherapeutische Termine, finanzielle Kosten, kraftraubende Auseinandersetzungen und Verhandlungen mit offiziellen Stellen, welche häufig psychische Probleme bei allen Beteiligten hervorrufen.
Aus der derzeitigen problematischen Lage heraus, zur Stärkung der Rechte von trans* Kindern fordern wir: